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NEUE ULTRASCHALLVEREINBARUNG
Bekannterweise sieht die Neufassung der Ultraschallvereinbarungam vom 1. April 2009 eine Übergangsfrist bis zum 31.03.2013 vor.
Nach Ablauf dieser Frist können Untesuchungen mit Ultraschallgeräten, die nicht die neuen Richtlinien der Ultraschall-Vereinbarung erfüllen, nicht mehr als kassenärztliche Leistung liquidiert werden. Nach Schätzungen werden davon mehrere tausend Systeme betroffen sein.
Wir gehen davon aus, dass die Hersteller diesen Mehr-Bedarf an Systemen nicht bis zum Ende der Übergangsfrist produzieren können.
Denken also auch Sie bitte vorzeitig über die Neuanschaffung eines Ultraschallgerätes noch in diesem Jahr nach. Zumal erwartet wird, dass bei dieser immens hohen Stückzahl das Preisniveau voraussichtlich angepasst werden wird.
Die Ultraschallspezialisten der SONOPARTNER bieten Ihnen eine große Auswahl von Ultraschallgeräten weltweit führender Hersteller an. In unserem Portfolio finden Sie neben preisgünstigen S/W-Geräten, Premium, High-End- Farbdoppler- sowie 3D/4D-Systeme.
Bei Ihrem SONOPARTNER vor Ort können Sie in entspannter und gemütlicher Atmosphäre durch unsere Ultraschall-spezialisten das auf Ihre individuellen Bedürfnissen ausgerichtete US-System auswählen. *Junge* Gebrauchte, Ausstellungsgeräte oder Rückläufer aus Leasingverträgen zu attraktiven Preisen runden unser Angebot ab. Selbstverständlich entsprechen auch diese Geräte den aktuellen Ultraschall-Richtlinien.
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch . . . kostenfreie Service-Rufnummer 0800 / 99 66 110